Nur wenige größere Länder wie die EU4, UK oder Ähnliche gehen den Prozess einer Nutzenbewertung: Der voraussichtliche Nutzen eines neuen Arzneimittels wird bewertet und diese Bewertung bildet die Grundlage für nachfolgende Erstattungspreis-Verhandlungen.
Die allermeisten Länder weltweit machen es sich einfacher: Sie lassen sich vom Hersteller die Preise einer Reihe von definierten Vergleichsländern verbindlich nennen und nutzen diese zur Preisfindung im eigenen Land. Die Regularien sind dabei ebenso unterschiedlich, wie die Länderkörbe: in der Regel sind mindestens 5, oft auch 20 bis 30 Vergleichsländer genannt, die Preisfestlegung folgt selten dem Durchschnitt sondern orientiert sich in der Regel am unteren Bereich der Spannweite.
Oft werden nicht nur Nachbarländer oder Staaten der eigenen Region herangezogen. Die Referenzländer können durchaus auch auf anderen Kontinenten beheimatet sein.
Diese Internationale Preisreferenzierung wird üblicherweise mit „IRP“ oder „IPR“ abgekürzt
In der Praxis der Preisfestlegung kann das z.B. bedeuten, dass ein Land standardmäßig den Durchschnitt der günstigsten 3 Preise aus einem festgelegten Korb von 10 Ländern als Erstattungspreis definiert – dieser Vorgang wird in festgelegten Abständen (z.B. jährlich) erneut durchgeführt. Die Länderkörbe selbst werden durchaus immer wieder angepasst, um das angestrebte Ziel zu erreichen – in der Regel ein möglichst günstiger Arzneimittelpreis. Dass bei gegenseitiger Referenzierung dadurch eine ständige Abwärtsspirale in Gang gesetzt wird, dürfte bei genauerer Überlegung jedem klar sein. Diese kann jedoch durch geschickte Vorgehensweise und ggf. auch Verzicht auf besonders kritische Märkte deutlich beeinflusst werden.
Eine ebenfalls wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielen auch Währungsschwankungen, welche sonst gleichbleibende Preise mittels IPR nachhaltig beeinflussen können. Sie sollten ebenfalls im Blick behalten werden!
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